Gesetzliche Rente, hurra!
Wenn es nach mir ginge, dann würde ich in die gesetzliche Rente keinen Cent einzahlen. Die 70er und 80er-Generation, zu der ich mich „glücklicherweise“ in diesem Zusammenhang zählen darf, ist einer der ganz großen Verlierer des demografischen Wandels und der deutschen Rentenpolitik. Um das einmal annäherungsweise in Zahlen auszudrücken: Um mit 65 Jahren monatlich 1500€ zur Verfügung zu haben (inkl. Inflation und all dem), müsste ich nun noch knapp 35 Jahre lang monatlich ca. 700€ in die gesetzliche Rente einzahlen. 700€! Jeden Monat. Würde ich in eine Fondsgebundene Altersversicherung investieren, so müsste ich dafür gerade einmal gut 250€ monatlich aufbringen. Diese Zahlen bitte nur als Richtwerte nehmen, mir ist klar, dass viele Faktoren die tatsächliche Summe beeinflussen, aber dennoch wird der Größenunterschied spürbar. Nun stellt sich die Frage: Ja warum zahlt er dann überhaupt in die gesetzliche Rente ein? Als Selbständiger sollte man doch die Wahl haben. Das stimmt. Aber: „Ätsch! Künstler!“
Selbständigkeit in zwei Klassen
Wer als Künstler in Deutschland selbständig ist, erfährt das zweifelhafte Glück, in der KSK (Künstlersozialkasse) pflichtversichert zu sein. Der mündige Bürger darf nicht frei entscheiden, er muss sich unter den Mantel der KSK begeben. Das bedeutet, sobald ich mich mit meiner Arbeit in einem bestimmten Berufskreis bewege, der von Jahr zu Jahr größer wird, übernimmt die KSK eine Art Arbeitgeberrolle. Der Grundgedanke ist durchaus positiv: Wie ein Arbeitnehmer auch, erhält man von der KSK die Hälfte zu Kranken- und Pflegeversicherung, so wie der gesetzlichen Rente zugezahlt. Und letzterer Punkt ist jener, der die KSK für mich absolut ungenießbar macht. Hat man bezüglich Krankenversicherung noch die Wahl zwischen PKV und GKV und dem gewünschten Anbieter, ist die Rente zwingend in der gesetzlichen Rentenkasse vorgesehen. Ohne Wenn und Aber. Ohne Ausweg.
Bei Geringverdienern, die den Großteil der Künstler ausmachen (Jahresgewinn ca. 11.000 €) rechnet sich das Modell KSK. Die Zuzahlungen zur Krankenversicherung gleichen den „Geldverlust“ der Rentenzahlung gut aus; man spart gegenüber einer vollständig eigenständigen Abdeckung von KV und Rente ein paar Euro ein. Sobald man jedoch mehr verdient, ca. ab 1500 Netto im Monat, kehrt sich das Ganze um. Die zu zahlenden Beiträge für die gesetzlichen Rente steigen, die Auszahlung bei schwacher Rendite bleibt jedoch gering und die Versorgungslücke wird größer. Würde man stattdessen komplett privat vorsorgen, könnte man sich problemlos eine angenehme dreistellige Summe monatlich für sinnvolleres ansparen. (Abhängig von der Höhe der monatlichen Einnahmen und der damit verbundenen Abgabe für die Rente)
Ich frage mich, warum diese Zwangsverpflichtung bzgl. KSK-Mitgliedschaft und der Rente nur Künstler trifft. Warum nicht jeden Selbständigen? Warum dürfen Künstler nicht auch die Wahl haben?
Austritt? Nein. Zahlen? Ja.
Einfach so Austreten aus der KSK funktioniert also nicht. Bis gestern Abend war ich wenigstens davon überzeugt, dass sich die Geschichte KSK spätestens dann erledigt hat, wenn man überwiegend im Angestellten-Verhältnis bzw. im nicht-künstlerischen Bereich tätig ist. Aber ganz so einfach ist es nicht.
Fall 1: Überwiegend Selbständig
Der Fall ist klar: Die größeren Einnahmen erfolgen aus der künstlerischen Selbständigkeit. Die KSK zahlt die Anteile für KV, Pflege und gesetzliche Rente.
Fall 2a: Überwiegend angestellt/nicht-künstlerisch
Verdient man mit der künstlerischen Selbständigkeit im Vergleich weniger als im Angestelltenverhältnis (nicht-künstlerische Tätigkeit), so geht die Zuzahlung der KSK zur Kranken- und Pflegeversicherung verloren. Ist man angestellt, zahlt der Arbeitgeber ohnehin, so dass der Wegfall nicht schmerzt. Ist man jedoch nicht künstlerisch Selbständig oder hat Sonderfälle (wie bei mir in Zukunft) dass der Arbeitgeber nichts trägt (Schweiz), muss man alles komplett finanzieren. Aber: Die gesetzliche Rente muss weiterhin befüllt werden!
Beispiel: Verdienst künstlerische Selbständigkeit im Monat: 1000€ Netto. Bis zu dem gleichen Betrag kann also als nicht künstlerisch gearbeitet werden. Danach fällt die Zuzahlung zur KV und Pflege fort. Das sind, wenn man gesetzlich bleibt, gut 300€. Bis zu einem Einkommen von mindestens 1300€ abseits der Kunst zahlt man am Ende also sogar noch drauf.
Fall 2b: Überwiegend angestellt/nicht-künstlerisch
Übersteigt des Einkommen aus Angestelltenverhältnis bzw. nicht-künstlerischer Selbständigkeit den Schwellenwert von 2750€ (!) Brutto im Monat (alte Bundesländer) bzw. 2400€ (neue Bundesländer), so ist man mit seinen Einnahmen aus der Selbständigkeit komplett raus aus der gesetzlichen Rente.
Nähere Informationen auch zu diesen Fallbeispielen werden von der Künstlersozialkasse in dem PDF Versicherung trotz Nebenjob beschrieben.
Mein Idealbild
Ich empfinde die KSK grundsätzlich von der Idee her als nicht verkehrt: Geringverdienende Künstler (es heißt oftmals nicht umsonst brotlose Kunst) werden gefördert. Die Art und Weise, wie die KSK sich allerdings aufdrängt, ist ähnlich penetrant wie die GEZ. Ich warte noch auf den Tag, an dem die KSK Vertreter bei Unternehmen an die Tür klopfen und fragen: „Haben Sie unangemeldet Künstler beauftragt, für die Sie noch keine 5% abgeführt haben? Dürfen wir mal reinkommen und Ihre Kassenbücher wälzen?“ Absurd an dieser Stelle ist auch, dass ein Auftraggeber diese 5% Abgabe generell bezahlen muss, egal ob der beauftragte Künstler nun bei der KSK gemeldet ist, oder nicht. Der Wunsch von so manchem Designer, seinen Kunden vor weiteren Zusatzausgaben zu schützen, bleibt also nur eine gut gemeinte Willensbekundung ohne Auswirkung.
Was ich mir wünsche, ist Wahlfreiheit:
A) Ich möchte die Unterstützung der KSK in Anspruch nehmen und willige damit ein, in die gesetzliche Rente einzuzahlen.
B) Ich möchte mein eigenes Ding ohne Hilfe der KSK selbständig durchziehen. Meine Altersvorsorge plane ich eigenständig wie ich es will.
Mir ist bewusst, dass Rententopf für unsere jetzigen Senioren irgendwie gefüllt werden muss und ich will mich auch nicht vor einer Abgabe drücken. Wir leben glücklicherweise in einem Sozialstaat und ich freue mich im Alter auch über Unterstützung der nachrückenden Generationen. Diese Trennung zwischen selbständigen Künstlern (die eh meist wenig haben) die zahlen müssen, und Selbständigen mit nicht-künstlerischen Beruf, die nicht zahlen müssen verschließt sich mir allerdings voll und ganz.
Als Laie auf dem Gebiet würde ich mir einfach eine Kopfpauschale für jeden Bürger wünschen (angestellt oder selbständig), die ab einem gewissen Einkommen prozentual in den allgemeinen Rententopf (nicht die eigene Rente) eingezahlt werden muss. Dieser Betrag muss natürlich deutlich geringer ausfallen, als die jetzigen, knapp 20%. Danach könnte jeder für sich selbst entscheiden, wie er seine Absicherung treffen möchte. Möglichkeiten gibt es genug.
Was dich zu diesem Thema interessieren könnte:
- Website der Künstlersozialkasse (offizielle Informationsseite)
- KSKontra (Initiative gegen die KSK)
- Versorgungslückenrechner (Gesetzliche Rente)
Was ist Deine Meinung?
Welche Erfahrung hast Du mit der KSK gemacht? Bist Du zufrieden mit derer Positionierung? Wo würdest Du dir Änderungen wünschen?